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Reha
Rehabilitationssport kommt grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht und betrifft Menschen, die chronisch krank sind oder auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden.
Rehasport hilft bei zahlreichen Erkrankungen wie z.B. Rheuma, chronischen Wirbelsäulenbeschwerden und Bandverletzungen, die Ihr aktives tägliches Leben beeinträchtigen können.
Positive Folgen des Rehasports sind unter anderem die Steigerung der Belastbarkeit, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Lebensqualität sowie die Verbesserung des Allgemeinzustandes.
Jeder Arzt darf und kann Rehasport verordnen! Diese Verordnung nach §44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX belastet nicht das Budget Ihres Arztes. Sprechen Sie Ihren Arzt auf Rehasport und die Verordnung 56 an. Die Verordnung 56 muss vom Kostenträger in der Regel von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, genehmigt werden.
Wir sind Mitglied im Verein für
Rehasport und Gesundheitsförderung e.V.!